Auskunftssperre

Merkmal-ID:3396

Auskunftssperre

Merkmal-ID:3396

Allgemeines

Zugehöriges Informationsobjekt

Übermittlungssperren

Beschreibung

Das Merkmal gibt Auskunft darüber, ob eine Übermittlungssperre verfügt wurde. Über das Merkmal wird die Chiffrierung der Halterdaten bzw. des Inhabers /der Inhaberin des Kennzeichens nach § 30 Abs. 6 FZV sowie die besondere Abwicklung bei den Suchanfragen / Auskünften gesteuert.
Derzeit sind folgende Codes gültig: 1 = Übermittlungssperre für ein Kennzeichen nach § 30 Abs. 6 FZV 2 = Übermittlungssperre der Halterdaten
Ferner wird hierüber die Aufhebung einer Übermittlungssperre gesteuert.

Pflichtangabe

Quelle

Zulassungsbehörden

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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