Auskunftssperre
Merkmal-ID:3396
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Das Merkmal gibt Auskunft darüber, ob eine Übermittlungssperre verfügt wurde. Über das Merkmal wird die Chiffrierung der Halterdaten bzw. des Inhabers /der Inhaberin des Kennzeichens nach § 30 Abs. 6 FZV sowie die besondere Abwicklung bei den Suchanfragen / Auskünften gesteuert.
Derzeit sind folgende Codes gültig: 1 = Übermittlungssperre für ein Kennzeichen nach § 30 Abs. 6 FZV 2 = Übermittlungssperre der Halterdaten
Ferner wird hierüber die Aufhebung einer Übermittlungssperre gesteuert.
Pflichtangabe
Quelle
Zulassungsbehörden