Inhaber des gesperrten Kennzeichens
Merkmal-ID:3432
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Wird ein Kennzeichen ohne Zuordnung zu einem Fahrzeug mit einer Übermittlungssperre belegt, ist in bestimmten Fällen eine Schlüsselnummer über den Inhaber / die Inhaberin des Kennzeichens mit der Übermittlungssperre mitzuteilen. Hierfür sind Sonderabsprachen mit dem Kraftfahrt-Bundesamt zu treffen.
Pflichtangabe
Quelle
Zulassungsbehörden