Einplanungssymbol
Merkmal-ID:1171
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Für die Einplanung eines Fahrzeugs für Zwecke des Verkehrssicherstellungsgesetzes (VGS) und für Maßnahmen des Katastrophenschutzes ist das Einplanungssymbol zu übermitteln.Bei Kraftomnibussen bzw. bei Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz mit amtlichen Kennzeichen, die im Linienverkehr eingesetzt sind, ist das Einplanungssymbol "60" zu übermitteln. Die Angabe "00" ist ungültig.
Pflichtangabe
Quelle
Zulassungsbehörden