Datum des Versicherungsbeginns
Merkmal-ID:300
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Das Datum bezeichnet den Tag, an dem der Versicherungsschutz beginnt. Die Angabe wird vom Haftpflichtversicherer vorgegeben. Das Datum kann in der Vergangenheit liegen oder in die Zukunft weisen.
Der Wert in der Jahresangabe darf bei Versicherungskennzeichen nicht kleiner sein als "1998". Der Wert in der Jahresangabe darf bei anderen Kennzeichen nicht kleiner sein als "1940".
Pflichtangabe
Quelle
Zulassungsbehörden