Datum des Versicherungsbeginns

Merkmal-ID:300

Datum des Versicherungsbeginns

Merkmal-ID:300

Allgemeines

Zugehöriges Informationsobjekt

Versicherungen

Beschreibung

Das Datum bezeichnet den Tag, an dem der Versicherungsschutz beginnt. Die Angabe wird vom Haftpflichtversicherer vorgegeben. Das Datum kann in der Vergangenheit liegen oder in die Zukunft weisen.
Der Wert in der Jahresangabe darf bei Versicherungskennzeichen nicht kleiner sein als "1998". Der Wert in der Jahresangabe darf bei anderen Kennzeichen nicht kleiner sein als "1940".

Pflichtangabe

Quelle

Zulassungsbehörden

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
Seite teilen