Zweitfarbe
Merkmal-ID:4569
Allgemeines
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Beschreibung
Das Merkmal beinhaltet bei Fahrzeugen der Fahrzeuggruppe "Personenkraftwagen" (PKW, PKW-Kombi oder Kleinbus) bzw. der Fahrzeugklasse M1 "Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung" die vom Hersteller auf dem Fahrzeug angebrachte Zweitfarbe. Die Angabe der Zweitfarbe kann bei Fahrzeugen, die vor dem 01. Januar 1978 zugelassen wurden entfallen. Wenn für ein Fahrzeug keine Farbe angegeben werden kann, ist der Wert "X" (unbekannt) im Merkmal Grundfarbe mitzuteilen und in die Zulassungsbescheinigung aufzunehmen, die Zweitfarbe ist in diesen Fällen nicht zu belegen.
Pflichtangabe
Quelle
Zulassungsbehörden