Art der Genehmigung
Merkmal-ID:5530
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Das Merkmal bezeichnet die Art der bestehenden Genehmigung (z. B. Typgenehmigung). Für Fahrzeuge, die vorher in einem anderen Zulassungsmitgliedstaat zugelassen waren und auf der Grundlage der Zulassungsbescheinigung Teil I in der Bundesrepublik zugelassen werden sollen, ist folgendes auszuführen: Die Zulassungsbescheinigung Teil I setzt sich nach der Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 aus Muss-Angaben und aus Kann-Angaben sowie zusätzlichen einzelstaatlichen Angaben zusammen. Davon ausgehend, dass der Datenumfang in der Zulassungsbescheinigung der Zulassungsmitgliedstaaten unterschiedlich sein wird, die Fahrzeuge jedoch auf der Grundlage des Teils I zuzulassen sind, ist es bei Umschreibungen aus einem anderen Zulassungsmitgliedstaat erforderlich, dies zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist für weitere Umschreibungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls relevant. Die Fahrzeuge sind im Merkmal Art der Genehmigung entsprechend zu kennzeichnen. Die fehlenden technischen Daten sind nach Möglichkeit zu komplettieren und zwar z. B. durch Abfrage über die Typdatenbank, durch Einsichtnahme in das CoC, ggf. die vom Hersteller ausgefertigte Datenbestätigung oder Betriebsanleitung (hilfsweise).
Pflichtangabe
Quelle
Zulassungsbehörden