Zusatzziffer der korrigierenden Behörde Zusatz
Merkmal-ID:12941
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Das Merkmal wird angegeben, wenn die Zulassungsbehörde den Mangel der Stempelplakette und / oder Zulassungsbescheinigung Teil I behoben hat, und kann so das Ergebnis korrigieren. Allerdings nur, wenn keine weiteren Mängel bestehen sollten.Folgende Angabe ist gültig:OM = ohne Mängel
Pflichtangabe
Quelle
Zulassungsbehörden