Kennzeichen
Informationsobjekt-ID:461
Kategorie:Dokumente & Vorgänge
Allgemeines
Zugehöriges Register
Beschreibung
Beim Kennzeichen werden Daten geführt, die im Zusammenhang mit der Zuteilung eines Kennzeichens stehen (Angaben sowohl zur Ausgabe als auch zur Rückgabe), wobei einem Zulassungsabschnitt genau ein (Haupt-)Kennzeichen und evtl. ein oder mehrere weitere Kennzeichen zugeordnet werden.
Merkmale
Kennzeichen keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2266
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet das zugeteilte bzw. ausgegebene Kennzeichen. Dabei ist bei Umschreibungen aus einem anderen Zulassungsbezirk oder bei allen Änderungen im selben Zulassungsbezirk das Kennzeichen zu übermitteln, das aktuell gültig ist und bleibt, oder das vor Umschreibung oder Kennzeichenänderung gültig war (d. h. mit dem Kennzeichen, mit dem das Fahrzeug im ZFZR registriert ist, und für das die Änderung vorzunehmen ist). Bei Neuzulassung oder bei Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs mit amtlichem Kennzeichen oder bei Ausgabe eines Ausfuhrkennzeichens oder roten Kennzeichens oder bei Zuteilung eines Kennzeichens nach § 30 Abs. 6 FZV ist das Kennzeichen zu übermitteln, das zugeteilt wird.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Oldtimer-Kennzeichen keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2298
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet einen Hinweis darauf, dass es sich bei dem zugeteilten Kennzeichen um ein Oldtimerfahrzeug handelt. Es wird als Oldtimerkennzeichen durch den Kennbuchstabe "H" hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen. Derzeit gültiges Merkmal: 1 = Oldtimerkennzeichen zugeteilt, sonst leer.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Elektrokennzeichen keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2329
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet einen Hinweis darauf, dass es sich bei dem zugeteilten Kennzeichen um ein Elektrofahrzeug handelt. Es wird als Elektrokennzeichen durch den Kennbuchstabe "E" hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen. Derzeit gültiges Merkmal: 1 = Elektrokennzeichen zugeteilt, sonst leer.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Wechselkennzeichen keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2364
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet einen Hinweis darauf, dass es sich bei dem zugeteilten Kennzeichen um ein Wechselkennzeichen handelt. Derzeit gültiges Merkmal: 1 = Wechselkennzeichen zugeteilt, sonst leer.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Kennzeichenart keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2397
- Beschreibung
- Das Merkmal gibt Auskunft über die Art des Kennzeichens, und zwar derzeit: A: Ausfuhrkennzeichen (§ 19 FZV) B: Behördenkennzeichen (§ 8 FZV) BS: behördliches Saisonkennzeichen (§ 9 FZV) R: rotes Kennzeichen (§ 16 FZV sowie rotes Oldtimerkennzeichen § 17 FZV) RK: Kurzzeitkennzeichen (§ 16 FZV) Z: amtliches Kennzeichen (§ 8 FZV, Oldtimerkennzeichen § 9 Abs. 1 FZV, grünes Kennzeichen § 9 Abs. 2 FZV) ZS: amtliches Saisonkennzeichen (§ 9 Abs. 3 FZV) V: Versicherungskennzeichen (§ 26 FZV) VR: Rotes Versicherungskennzeichen (§ 28 FZV)
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Betriebszeitraum eines Saisonkennzeichens keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2432
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet den Betriebszeitraum zu einem Saisonkennzeichen "Monat von" sowie "Monat bis". Das Kennzeichen ist jeweils nach § 8 Abs. 1 FZV ausgestaltet und darf nur während des Betriebszeitraums auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden. Außerhalb des Betriebszeitraums gelten die Kennzeichen nach § 9 Abs. 3 FZV als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des § 10 Abs. 4 FZV.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Grünes Kennzeichen keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2467
- Beschreibung
- Bei Fahrzeugen, denen ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist, ist ein Hinweis darüber aufzunehmen, dass es sich um ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund handelt. Zusätzlich ist das Datum der Zuteilung des grünen Kennzeichens zu speichern. Derzeit gültiges Merkmal: 1 = grünes Kennzeichen zugeteilt, sonst leer.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Zuteilungszeitpunkt grünes Kennzeichen keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2506
- Beschreibung
- Bei Fahrzeugen, denen ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist, ist ein Hinweis darüber aufzunehmen, dass es sich um ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund handelt. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls der Zeitpunkt der Zuteilung des grünen Kennzeichens anzugeben.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Datum der Entstempelung des Kennzeichens keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2541
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet das Datum der Entstempelung des Kennzeichens bzw. das Datum der Rückgabe eines weiteren Kennzeichen gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 FZV. Der Wert in der Jahresangabe darf nicht kleiner sein als "1940".
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Gültigkeitsdatum des Kennzeichens keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2578
- Beschreibung
- Das Datum bezeichnet den Tag, mit dessen Ablauf ein Kennzeichen seine Gültigkeit verliert. Bei Ausfuhrkennzeichen hängt die Gültigkeit des Kennzeichens von dem nachgewiesenen Versicherungsschutz ab. Die maximale Dauer für die Gültigkeit eines Ausfuhrkennzeichens für ein Fahrzeug beträgt ein Jahr. Der Wert in der Jahresangabe darf nicht kleiner sein als "1940".
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Zuteilungszeitpunkt des Kennzeichens keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2613
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet das Datum und die Uhrzeit, an dem die Zulassungsbehörde für einen Halter / eine Halterin und / oder für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt hat.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Rückgabegrund des roten Kennzeichens keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2647
- Beschreibung
- Das Merkmal gibt Auskunft über den Grund der Rückgabe des Kennzeichens, und zwar: 1 = Rückgabe, 2 = Entziehung.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Zuständige Behörde keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2684
- Beschreibung
- Zuständige Zulassungsbehörde ist in der Regel die Behörde, in deren Bezirk der Fahrzeughalter /die Fahrzeughalterin seinen / ihren Wohnort eingenommen hat. Das Merkmal beinhaltet die statistische Kennziffer der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde. Örtlich zuständig ist nach § 46 Abs. 2 FZV, soweit nichts anderes vorgeschrieben, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers / der Antragstellerin oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle. Bundesweit besteht die Möglichkeit, bei der Umschreibung eines Fahrzeugs wegen Umzugs des Halters / der Halterin in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde (Wohnsitzwechsel), das im Bezirk der früher zuständigen Zulassungsbehörde zugeteilte Kennzeichen im neuen Zulassungsbezirk weiter zu führen (§13 Abs. 3 Nr. 2 FZV), auch wenn der neue Zulassungsbezirk ein anderes Unterscheidungszeichen führt. Die zwingende Bindung des Zulassungsbezirks und des Unterscheidungszeichen ist mit dem in Kraft treten des § 18 Abs. 3 Nr. 2 FZV zum 01. Januar 2015 aufgehoben worden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, zusätzlich zu der statistischen Kennziffer der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde auch die statistische Kennziffer der Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde zu speichern, insbesondere zur Steuerung der Ablagenachrichten.\nDie Nummer setzt sich wie folgt zusammen: 1. bis 2. Stelle: Landesschlüssel-Nr. 3. Stelle: Regierungsbezirk 4. bis 5. Stelle: Kreisschlüssel-Nr. des Zulassungsbezirks
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Zusatzziffer der zuständigen Behörde keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2718
- Beschreibung
- Das Element beinhaltet die Zusatzziffer zur statistischen Kennziffer der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde. Örtlich zuständig ist nach § 46 Abs. 2 FZV, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers / der Antragstellerin oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle. Die Angabe der zuständigen Zulassungsbehörde kann mit der Angabe der Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde identisch sein. Bundesweit besteht die Möglichkeit, bei der Umschreibung eines Fahrzeugs wegen Umzugs des Halters in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde (Wohnsitzwechsel), das im Bezirk der früher zuständigen Zulassungsbehörde zugeteilte Kennzeichen im neuen Zulassungsbezirk weiter zu führen (§ 13 Abs. 3 Nr. 2 FZV), auch wenn der neue Zulassungsbezirk ein anderes Unterscheidungszeichen führt. Die zwingende Bindung des Zulassungsbezirks und Unterscheidungszeichen innerhalb eines Landes ist im Rahmen der FZV aufgehoben worden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, zusätzlich die statistische Kennziffer der Verwaltungsbehörde zu speichern, in dem der Fahrzeughalter / die Fahrzeughalterin seinen / ihren neuen Wohnsitz hat, insbesondere zur Steuerung der Ablagenachrichten.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Kennzeichen führende Behörde keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2755
- Beschreibung
- Kennzeichen führende Zulassungsbehörde ist die Behörde, in deren Bezirk das Unterscheidungszeichen des Verwaltungsbezirks gemäß Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV vergeben wird. Das Attribut beinhaltet die statistische Kennziffer der Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde, die vom statistischen Bundesamt zugeteilt wird.Die Nummer setzt sich wie folgt zusammen: 1. bis 2. Stelle: Landesschlüssel-Nr. 3. Stelle: Regierungsbezirk 4. bis 5. Stelle: Kreisschlüssel-Nr. des ZulassungsbezirksDie Kennziffer ist ebenfalls im Zusammenhang mit anderen Anschriften außerhalb der Halteranschriften anzugeben.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Zusatzziffer der Kennzeichen führenden Behörde keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2788
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet die Zusatzziffer zur statistischen Kennziffer der Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde. Die Angabe der zuständigen, das Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde kann mit der Angabe der zuständigen Zulassungsbehörde identisch sein.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Ausstellungszeitpunkt internationaler Zulassungsschein keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2822
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet den Zeitpunkt als Hinweis zur Ausstellung eines internationalen Zulassungsscheins. Der Wert in der Jahresangabe darf nicht kleiner als "1995" sein.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Nationalitätskennzeichen des EU-Mitgliedstaates keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2856
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet das Nationalitätskennzeichen des EU-Mitgliedstaates, in dem das ursprünglich in Deutschland zugelassene Fahrzeug zugelassen wurde.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Datum der Entstempelung des Wechselkennzeichens keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2889
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet das Datum der Entstempelung des fahrzeugbezogenen Teils eines Wechselkennzeichens. Der Wert in der Jahresangabe darf nicht kleiner sein als "2012".
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Datum des Ablaufs der Kennzeichenreservierung keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2923
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet das Datum, an dem die Reservierung eines Kennzeichens abläuft. Der Wert in der Jahresangabe darf nicht kleiner sein als "2012".
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Druckstücknummer Kennzeichen 1 keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2959
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet die Druckstücknummer, die auf dem Kennzeichen 1 aufgebracht ist. Die Druckstücknummer steht in direkter Verbindung mit dem Sicherheitscode zum Kennzeichen 1.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Druckstücknummer Kennzeichen 2 keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2995
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet die Druckstücknummer, die auf dem Kennzeichen 2 aufgebracht ist. Die Druckstücknummer steht in direkter Verbindung mit dem Sicherheitscode zum Kennzeichen 2.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Druckstücknummer Wechselkennzeichen keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 3035
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet die Druckstücknummer, die auf dem vorderen Kennzeichen des festen Kennzeichenteils bei einem Wechselkennzeichen aufgebracht ist. Die Druckstücknummer steht in direkter Verbindung mit dem Sicherheitscode zum vorderen Kennzeichen des festen Kennzeichenteils zu einem Wechselkennzeichen.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Sicherheitscode Kennzeichen 1 keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 3071
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet den Sicherheitscode, der auf dem Kennzeichen 1 aufgebracht ist. Der Sicherheitscode steht in direkter Verbindung mit der Druckstücknummer zum Kennzeichen 1.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Sicherheitscode Kennzeichen 2 keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 3106
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet den Sicherheitscode, der auf dem Kennzeichen 2 aufgebracht ist. Der Sicherheitscode steht in direkter Verbindung mit der Druckstücknummer zum Kennzeichen 2.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Sicherheitscode Wechselkennzeichen keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 3141
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet den Sicherheitscode, der auf dem vorderen Kennzeichen des fahrzeugbezogenen Kennzeichenteils aufgebracht ist. Bei Anhängern und Krafträdern mit Wechselkennzeichen wird dieser Wert nicht gefüllt, da sie nicht über ein Kennzeichen vorn verfügen.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend