Kennzeichen führende Behörde
Merkmal-ID:2755
Allgemeines
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Beschreibung
Kennzeichen führende Zulassungsbehörde ist die Behörde, in deren Bezirk das Unterscheidungszeichen des Verwaltungsbezirks gemäß Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV vergeben wird. Das Attribut beinhaltet die statistische Kennziffer der Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde, die vom statistischen Bundesamt zugeteilt wird.Die Nummer setzt sich wie folgt zusammen: 1. bis 2. Stelle: Landesschlüssel-Nr. 3. Stelle: Regierungsbezirk 4. bis 5. Stelle: Kreisschlüssel-Nr. des ZulassungsbezirksDie Kennziffer ist ebenfalls im Zusammenhang mit anderen Anschriften außerhalb der Halteranschriften anzugeben.
Pflichtangabe
Quelle
Zulassungsbehörden