Betriebszeitraum eines Saisonkennzeichens

Merkmal-ID:2432

Betriebszeitraum eines Saisonkennzeichens

Merkmal-ID:2432

Allgemeines

Zugehöriges Informationsobjekt

Kennzeichen

Beschreibung

Das Merkmal beinhaltet den Betriebszeitraum zu einem Saisonkennzeichen "Monat von" sowie "Monat bis". Das Kennzeichen ist jeweils nach § 8 Abs. 1 FZV ausgestaltet und darf nur während des Betriebszeitraums auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden. Außerhalb des Betriebszeitraums gelten die Kennzeichen nach § 9 Abs. 3 FZV als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des § 10 Abs. 4 FZV.

Pflichtangabe

Quelle

Zulassungsbehörden

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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