Kennzeichen
Merkmal-ID:1486
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Das Merkmal beinhaltet das zugeteilte bzw. ausgegebene Kennzeichen. Dabei ist im Merkmal Kennzeichen - bei Umschreibungen aus einem anderen Zulassungsbezirk oder bei allen Änderungen im selben Zulassungsbezirk - das Kennzeichen zu übermitteln, das aktuell gültig ist und bleibt, oder das vor Umschreibung oder Kennzeichenänderung gültig war (d. h. mit dem Kennzeichen, mit dem das Fahrzeug im ZFZR registriert ist, und für das die Änderung vorzunehmen ist). Bei Neuzulassung oder bei Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs mit amtlichem Kennzeichen oder bei Ausgabe eines Ausfuhrkennzeichens oder roten Kennzeichens oder bei Zuteilung eines Kennzeichens nach § 30 Abs. 6 FZV ist das Kennzeichen zu übermitteln, das zugeteilt wird. Mehr als 8 Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichenschild sind gemäß der Anlage 4 der FZV" unzulässig.Die Belegung des Merkmals "Kennzeichen" richtet sich nach der Kennzeichenart und stellt sich in der Systematik wie folgt dar: 1. Amtliche Kennzeichen (Kennzeichenart= Z, ZS) 2. Oldtimerkennzeichen (Kennzeichenart= Z, ZS) 3. Behördenkennzeichen (Kennzeichenart= B, BS) 4. Rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen (Kennzeichenart= R, RK) 5. Ausfuhrkennzeichen (Kennzeichenart= A) 6. Versicherungskennzeichen (Kennzeichenart = V)
Pflichtangabe
Quelle
Zulassungsbehörden