Suchvermerke
Informationsobjekt-ID:460
Kategorie:Dokumente & Vorgänge
Allgemeines
Zugehöriges Register
Beschreibung
In den Suchvermerken werden Daten geführt, die z. B. im Zusammenhang mit dem Diebstahl eines Kennzeichens oder Fahrzeugs oder der Zulassungsbescheinigung (inkl. des Aufbietungsverfahrens) stehen. Die Suchvermerke stehen in keiner Relation zu einem Zulassungsabschnitt.
Merkmale
Identifizierungsnummer ZFZR-Eintrag keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 1312
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet die Identifikation eines ZFZR-Eintrages (Fahrzeug, Kennzeichen oder Suchvermerk), die vom Datenbankmanagementsystem (DBMS) bei der erstmaligen Anlage vergeben wird. Dadurch ist ein eindeutiger Zugriff auf den ZFZR-Eintrag gewährleistet.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Fahrzeugidentifizierungsnummer keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 1342
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet die Fahrzeugidentifizierungsnummer des Fahrzeugs.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Herstellerschlüssel keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 1369
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet den nationalen Schlüssel zur Hersteller-Kurzbezeichnung. Es sind nur solche Schlüssel gültig, die in dem Verzeichnis (der Datei) der Hersteller / WMI enthalten sind. Das Hersteller- / WMI-Verzeichnis ist laufend durch den manuellen Änderungsdienst des Kraftfahrt-Bundesamtes zu aktualisieren.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 1 keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 1396
- Beschreibung
- Das Merkmal enthält die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 1 für eine gestohlene oder anderweitig abhanden gekommene - ZB I bzw. - die Vordrucknummer der ZB I, die von der Bundesdruckerei vergeben wurde, sofern diese ohne Zulassungseintrag abhanden gekommen ist.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Vordrucknummer der Zulassungsbescheinigung Teil 1 keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 1426
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet die Vordrucknummer der Zulassungsbescheinigung Teil 1, die auf der zweiten Seite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 von der Bundesdruckerei aufgedruckt ist. Dies dient der Prüfung, ob die Vordrucknummer und die von der Zulassungsbehörde aufgebrachte Nummer der ZB 1 ihrer ursprünglichen Paarung entspricht. Fälschungen sind so leichter erkennbar, da die im Dokument eingedruckte blaue Vordrucknummer schwerer zu fälschen ist. Zudem ist ein Abgleich mit Informationen über gestohlene oder sonst abhandengekommene Vordrucke über die jeweilige Vordrucknummer möglich. Für gestohlene oder anderweitig abhanden gekommene ZB I, ohne Zulassungseintrag, ist in den Suchvermerken (Arbeitsgang= Z, M, S) die Vordrucknummer, die von der Bundesdruckerei vergeben wurde, anzugeben.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 1458
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II). Handelt es sich um ein zulassungsfreies Fahrzeug, ist der Wert "ohne-ZF-" anzugeben. Nummern zu alten Fahrzeugbriefen (z. B. römisch eins oder zwei, Darstellung über das große I) sind immer unverschlüsselt anzugeben. Sollte es für ein Fahrzeug keine Zulassungsbescheinigung Tei II geben, z. B. Nachmeldung zu einem Ausfuhrkennzeichen vor dem 01. März 2007, ist dem Element der Wert "00000000" anzugeben.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Kennzeichen keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 1486
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet das zugeteilte bzw. ausgegebene Kennzeichen. Dabei ist im Merkmal Kennzeichen - bei Umschreibungen aus einem anderen Zulassungsbezirk oder bei allen Änderungen im selben Zulassungsbezirk - das Kennzeichen zu übermitteln, das aktuell gültig ist und bleibt, oder das vor Umschreibung oder Kennzeichenänderung gültig war (d. h. mit dem Kennzeichen, mit dem das Fahrzeug im ZFZR registriert ist, und für das die Änderung vorzunehmen ist). Bei Neuzulassung oder bei Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs mit amtlichem Kennzeichen oder bei Ausgabe eines Ausfuhrkennzeichens oder roten Kennzeichens oder bei Zuteilung eines Kennzeichens nach § 30 Abs. 6 FZV ist das Kennzeichen zu übermitteln, das zugeteilt wird. Mehr als 8 Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichenschild sind gemäß der Anlage 4 der FZV" unzulässig.Die Belegung des Merkmals "Kennzeichen" richtet sich nach der Kennzeichenart und stellt sich in der Systematik wie folgt dar: 1. Amtliche Kennzeichen (Kennzeichenart= Z, ZS) 2. Oldtimerkennzeichen (Kennzeichenart= Z, ZS) 3. Behördenkennzeichen (Kennzeichenart= B, BS) 4. Rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen (Kennzeichenart= R, RK) 5. Ausfuhrkennzeichen (Kennzeichenart= A) 6. Versicherungskennzeichen (Kennzeichenart = V)
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Verkehrsjahr keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 1516
- Beschreibung
- Das Merkmal enthält die Angabe des Verkehrsjahres. Das Verkehrsjahr ist das Jahr vom 01. März eines Jahres bis zum Ablauf des Monats Februar des folgenden Jahres.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Hersteller keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 1542
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet den Klartext zur Hersteller-Kurzbezeichnung.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Zuständige Behörde keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 1570
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet die statistische Kennziffer der zuständigen Zulassungsbehörde, die für die Führung der Fahrzeugakte zuständig ist. Die Angabe der zuständigen Zulassungsbehörde kann mit der Angabe der Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde identisch sein. Es besteht innerhalb eines Bundeslandes die Möglichkeit, trotz Wohnsitzwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk, das bereits vorher zugeteilte Kennzeichen zu behalten. Die zwingende Bindung des Zulassungsbezirks und Unterscheidungszeichen innerhalb eines Bundeslandes ist im Rahmen der FZV aufgehoben worden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, zusätzlich die statistische Kennziffer der Verwaltungsbehörde zu speichern, in dem der Fahrzeughalter seinen neuen Wohnsitz hat, insbesondere zur Steuerung der Ablagenachrichten.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Zusatzziffer der zuständigen Behörde keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 1603
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet die Zusatzziffer zur statistischen Kennziffer der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde. Örtlich zuständig ist nach § 46 Abs. 2 FZV, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers / der Antragstellerin oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle. Die Angabe der zuständigen Zulassungsbehörde kann mit der Angabe der Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde identisch sein. Bundesweit besteht die Möglichkeit, bei der Umschreibung eines Fahrzeugs wegen Umzugs des Halters / der Halterin in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde (Wohnsitzwechsel), das im Bezirk der früher zuständigen Zulassungsbehörde zugeteilte Kennzeichen im neuen Zulassungsbezirk weiter zu führen (§13 Abs. 3 Nr. 2 FZV), auch wenn der neue Zulassungsbezirk ein anderes Unterscheidungszeichen führt. Die zwingende Bindung des Zulassungsbezirks und Unterscheidungszeichen innerhalb eines Landes ist im Rahmen der FZV aufgehoben worden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, zusätzlich die statistische Kennziffer der Verwaltungsbehörde zu speichern, in dem der Fahrzeughalter / die Fahrzeughalterin seinen / ihren neuen Wohnsitz hat, insbesondere zur Steuerung der Ablagenachrichten.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Kennzeichenführende Behörde keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 1633
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet die statistische Kennziffer der Zulassungsbehörde, der das Unterscheidungszeichen des Kennzeichens zugeteilt ist. Die Angabe der zuständigen Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde kann mit der Angabe der zuständigen Zulassungsbehörde identisch sein.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Zusatzziffer der kennzeichenführenden Behörde keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 1660
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet die Zusatzziffer zur statistischen Kennziffer der Zulassungsbehörde, der das Unterscheidungskennzeichen des Kennzeichens zugeteilt ist. Die Angabe der zuständigen Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde kann mit der Angabe der zuständigen Zulassungsbehörde identisch sein.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Vorgangsjahr keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 1688
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet das Vorgangsjahr eines Suchvermerkes.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Zeitpunkt der Änderung keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 1717
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet das Datum und die Uhrzeit, an dem die Änderung von der Zulassungsbehörde oder KBA-intern vorgenommen wurde. Der Wert in der Jahresangabe darf nicht kleiner als "1940" und nicht größer als "2099" sein.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Sperrgrund keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 1746
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet den Grund der Aufnahme zu einem Suchvermerk zu einem Vordruck einer Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) oder einer Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II). Über den Sperrgrund wird im KBA die Aufbewahrungsdauer des Suchvermerkes gesteuert.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Datum der Veröffentlichung keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 1777
- Beschreibung
- Bei der Aufbietung von Zulassungsbescheinigungen Teil II wird das Datum der Veröffentlichung im Rahmen der Verarbeitung gesetzt. Dem Verkehrsblattverlag wird täglich eine Datei per -FT-Abruf- über die aufzubietenden Zulassungsbescheinigungen Teil II zur täglichen Veröffentlichung im Internet bereit gestellt. Die aufgebotenen Zulassungsbescheinigungen werden im Internet auf der Homepage des Verkehrsblattverlages veröffentlicht.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Aufbewahrungsdauer keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 1808
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet die Aufbewahrungsdauer eines Vorgangs. Dieser wird für die Berechnung des Löschungsdatums benötigt. Die Aufbewahrungsdauer richtet sich nach der Vorgangsart und ggf. nach der Vorgangsnummer, sowie in Verbindung mit dem Merkmal der Erledigung.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Datum der Löschung keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 1840
- Beschreibung
- Das Datum bezeichnet den Tag, an dem die Tilgung des Suchvermerks erfolgt.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Zeitpunkt der Verarbeitung keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 1868
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet den Zeitpunkt, an dem die Mitteilung im ZFZR verarbeitet wurde.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Datum der Tat keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 1896
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet den Tattag des Ereignisses. Sollte der Tattag innerhalb eines Zeitraumes liegen, ist in dem Merkmal immer die von-Angabe des Ereignisses anzugeben. Das Datum muss grundsätzlich plausibel sein.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Aktenzeichen der ausschreibenden Dienststelle keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 1928
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet das Aktenzeichen der ausschreibenden Dienststelle zu einem Suchvermerk, der vom BKA mitgeteilt wurde.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Ausschreibende Dienststelle keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 1957
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet die Angaben der ausschreibenden Dienststelle (z. B. Polizei) zu einem Suchvermerk, der vom BKA mitgeteilt wurde.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Gegenstandsart keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 1988
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet die Gegenstandsart des Suchvermerkes.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Vorgangsart keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2015
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet im Zusammenhang mit Suchvermerken die Vorgangsart und zwar: A = Allgemeiner Vorgang (KBA-intern erzeugt) B = Allgemeiner Vorgang zu Totalschäden (KBA-intern erzeugt) D = Diebstahl des Kennzeichens (Mitteilung der Zulassungsbehörde) oder Diebstahl des Kennzeichens und / oder des Fahrzeugs (KBA-intern erzeugt) F = Suchvermerk Zulassungsbescheinigung Teil II (nur Aufbietungen) V = Suchvermerk Zulassungsbescheinigung Teil II (Vervollständigung des Verwendungsnachweises, Verlust der ZB II beim Hersteller, Export von Fahrzeugen, für die die ZB II vom Hersteller nicht übersandt wurde) E = Suchvermerk Zulassungsbescheinigung Teil II (Diebstahl, Fälschung, Verlust) J = Suchvermerk Zulassungsbescheinigung Teil I (Aufbietung gem. § 13 Abs. 4 FZV) H = Suchvermerk Zulassungsbescheinigung Teil I (Diebstahl, Fälschung) G = Gestohlenes Fahrzeug und / oder Kennzeichen (Sachfahndungen des BKA)
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Vorgangsnummer keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2045
- Beschreibung
- Das Merkmal beinhaltet die Vorgangsnummer zu einem Suchvermerk.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Vorgangsstatus keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2075
- Beschreibung
- Das Merkmal bezeichnet den Status des Vorgangs.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Bemerkung zum Suchvermerk keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2107
- Beschreibung
- Die Bemerkungen sind Bestandteil der Suchvermerke. Der Fachbereich kann hier Bearbeitungshinweise eintragen. Die Eintragungen können bei Auskünften zu Suchvermerken über Fahrzeug, Kennzeichen oder Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Teil II mit ausgegeben werden, wenn dies mit der Anfrage verlangt wird.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Code eines Mangels keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2138
- Beschreibung
- Das Merkmal enthält den Code eines Mangels im Rahmen von Rückrufaktionen.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Text eines Mangels keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2171
- Beschreibung
- Das Merkmal enthält den Klartext zum Code eines Mangels im Rahmen von Rückrufaktionen.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Anlass der Ausschreibung keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2204
- Beschreibung
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Zweck der Ausschreibung keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2233
- Beschreibung
- Pflichtangabe
- Verpflichtend