Zuständige Behörde
Merkmal-ID:1570
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Das Merkmal beinhaltet die statistische Kennziffer der zuständigen Zulassungsbehörde, die für die Führung der Fahrzeugakte zuständig ist. Die Angabe der zuständigen Zulassungsbehörde kann mit der Angabe der Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde identisch sein. Es besteht innerhalb eines Bundeslandes die Möglichkeit, trotz Wohnsitzwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk, das bereits vorher zugeteilte Kennzeichen zu behalten. Die zwingende Bindung des Zulassungsbezirks und Unterscheidungszeichen innerhalb eines Bundeslandes ist im Rahmen der FZV aufgehoben worden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, zusätzlich die statistische Kennziffer der Verwaltungsbehörde zu speichern, in dem der Fahrzeughalter seinen neuen Wohnsitz hat, insbesondere zur Steuerung der Ablagenachrichten.
Pflichtangabe
Quelle
Zulassungsbehörden