Datum Nichtbestehen der Versicherung

Merkmal-ID:528

Datum Nichtbestehen der Versicherung

Merkmal-ID:528

Allgemeines

Zugehöriges Informationsobjekt

Versicherungen

Beschreibung

Das Datum bezeichnet den Tag, an dem die Haftpflichtversicherung nicht mehr besteht oder beendet wurde (§ 25 Abs. 1 FZV). Das Datum wird im Rahmen des fehlenden Versicherungsschutzes vom Haftpflichtversicherer der Zulassungsbehörde mitgeteilt.
Der Wert in der Jahresangabe darf nicht kleiner sein als "1940".

Pflichtangabe

Quelle

Zulassungsbehörden

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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