Datum Nichtbestehen der Versicherung
Merkmal-ID:528
Allgemeines
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Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Das Datum bezeichnet den Tag, an dem die Haftpflichtversicherung nicht mehr besteht oder beendet wurde (§ 25 Abs. 1 FZV). Das Datum wird im Rahmen des fehlenden Versicherungsschutzes vom Haftpflichtversicherer der Zulassungsbehörde mitgeteilt.
Der Wert in der Jahresangabe darf nicht kleiner sein als "1940".
Pflichtangabe
Quelle
Zulassungsbehörden