Identifikationsnummer
Merkmal-ID:11604
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Identifikationsnummer gem. § 1 Identifikationsnummerngesetz in Verbindung mit § 139b Abgabenordnung.Das Verfahren zum Identitätsdatenabruf ist erst im Aufbau und die Verpflichtung des Unternehmers zur Mitteilung der Identifikationsnummer nach Art. 13 Registermodernisierungsgesetz noch nicht in Kraft. Das Feld wird daher bisher nicht befüllt. Perspektivisch wird es eine Pflichtangabe bei natürlichen Personen.
Pflichtangabe
Quelle
Identitätsdatenabruf bei der Registermodernisierungsbehörde, Angaben des Unternehmers