Diebstahl eines gestempelten Ausfuhrkennzeichens oder Kurzzeitkennzeichens
Merkmal-ID:12354
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Für folgende Gebieten sind keine Informationen bekannt:
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Dessen jeweilige Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist.
Zusätzlich: Datum des Diebstahls oder des sonstigen Abhandenkommens und Hinweise auf die Fahndung. Angabe, dass im Falle des Verlusts das Kennzeichens nicht vor dem Wiederauffinden, sonst nicht vor Ablauf von 10 Jahren seit Fahndungsbeginn, wieder zugeteilt werden darf.
Pflichtangabe
Quelle
Diebstahlsanzeige, ZFZR