Familienname in der Ehe
Merkmal-ID:1254
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Eingetragen wird der Familienname in der Ehe, möglich ist hierbei der Name vor der Ehe, der gemeinsame Ehename oder Voranstellung oder Anfügung des anderen Namens für einen der Partner.
Pflichtangabe
Quelle
Datenabruf aus dem Geburtseintrag / aus dem Eheeintrag der zuvor aufgelösten Ehe oder Lebenspartnerschaft, Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtseintrag, ggf. Eheurkunde der zuvor aufgelösten Ehe oder Lebenspartnerschaft, ggf. Namensbescheinigung
Verifizierung
Datenabruf aus dem Geburtseintrag / aus dem Eheeintrag der zuvor aufgelösten Ehe oder Lebenspartnerschaft, Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtseintrag, ggf. Eheurkunde der zuvor aufgelösten Ehe oder Lebenspartnerschaft, ggf. Namensbescheinigung