Entscheidung nach § 8 Abs. 1 S. 2 BNotO
Merkmal-ID:13711
Allgemeines
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Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Eingetragen wird die Entscheidung der Landesjustizverwaltung zur Ausnahme, dass eine Notarin / ein Notar nicht zugleich Inhaberin / Inhaber eines besoldeten Amtes sein darf, unter Angabe des maßgeblichen Datums.
Pflichtangabe
Quelle
Notarkammer