Entscheidung nach § 8 Abs. 1 S. 2 BNotO

Merkmal-ID:13711

Entscheidung nach § 8 Abs. 1 S. 2 BNotO

Merkmal-ID:13711

Allgemeines

Zugehöriges Register

Notarverzeichnis

Zugehöriges Informationsobjekt

Notare, Notariatsverwalter und Vertretungen

Beschreibung

Eingetragen wird die Entscheidung der Landesjustizverwaltung zur Ausnahme, dass eine Notarin / ein Notar nicht zugleich Inhaberin / Inhaber eines besoldeten Amtes sein darf, unter Angabe des maßgeblichen Datums.

Pflichtangabe

Quelle

Notarkammer

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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