Unterscheidungssignal
Merkmal-ID:13888
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Schiffe, die in ein deutsches Schiffsregister eingetragen sind
Beschreibung
Sofern die Schiffe nicht registerpflichtig sind, wird ein Unterscheidungssignal nur auf Antrag zugeteilt, wenn eine Telegraphiefunk- oder Sprechfunkanlage an Bord ist.
Pflichtangabe
Quelle
Das jeweilige Registergericht führt eine Liste der Unterscheidungssignale.