Flaggenregister
Register-ID:210
Redaktioneller Stand:08.09.2021
Allgemeines
Beschreibung
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) führt ein Register aller Seeschiffe, denen ein Flaggendokument ausgestellt worden ist. Die Verpflichtung, ein solches zu führen, ergibt sich aus internationalen Übereinkommen.
Diese Dokumente sind:
- das Schiffszertifikat bei im Seeschiffsregister eingetragenen Schiffen (i.d.R. Handelsschiffe und Sportboote ab 15 Metern Rumpflänge),
- Flaggenzertifikate für Seeschiffe im Sportbootbereich, die jedoch nicht verpflichtend sind,
- Flaggenscheine für Probe- oder Überführungsfahrten,
- Flaggenscheine für Schiffe ausländischer Eigentümer, die in ein deutsches Seeschiffsregister eingetragen werden und damit die deutsche Flagge führen dürfen,
- Flaggenbescheinigungen für Behördenschiffe.
Inhaber eines Flaggendokuments können Privatpersonen oder juristische Personen sein.
In Deutschland gibt es aufgrund der föderalen Struktur zur Zeit 17 Seeschiffsregister bei Amtsgerichten der Länder, die öffentlich einsehbar sind. Beim BSH werden diese Daten der Seeschiffsregister zusammengeführt und ergänzt. Die Registrierungspflicht von Seeschiffen deutscher Eigner besteht gegenüber den zuständigen Amtsgerichten der Länder, die wiederum verpflichtet sind, die Schiffsregister zu führen. Das Flaggenregister wird nicht eigenständig geführt, sondern ist Teil einer Schiffsdatenbank beim BSH.
Gemäß § 23 FlRV wird als nicht öffentlicher Anhang des Flaggenregister das sog. Internationale Seeschifffahrtsregister - ISR - geführt, in das sich Eigentümer von Seeschiffen freiwillig eintragen lassen können. Mit der Eintragung ins ISR können dann ausländische Seeleute zu deren Heimatlohnbedingungen beschäftigt werden, auch wenn das Schiff die deutsche Flagge führt.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Zweck des Registers ist die Auflistung aller zur Führung der Bundesflagge berechtigten Seeschiffe, denen zu diesem Zweck ein entsprechendes Flaggendokument ausgestellt wurde. Mit Führung der Bundesflagge gilt deutsches Recht für den Betrieb des Schiffes und an Bord. Die Flaggenführung kann eine Voraussetzung für verschiedene Fördermöglichkeiten sein, wobei die Fördermöglichkeiten grundsätzlich dem europäischen Gedanken entsprechen. Die Daten aus dem Flaggenregister fließen teilweise in Statistiken ein.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Das Flaggenregister ist Teil des BSH-Informations-System-Schiffe (BISS) und wird künftig in dem System Deutsche Maritime Datenbank (DeuMarDa) geführt werden. Aufbau und Inhalt bleiben jedoch voraussichtlich gleich.
Internetauftritt, Quellen
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Der Datenbestand bildet die von den Seeschiffsregistern laufend gelieferten Informationen und die vom BSH ergänzten Daten aus Vorgängen zu Flaggenzertifikaten, Flaggenscheinen und Flaggenbescheinigungen und ISR-Informationen ab. Die Vollständigkeit der Daten hängt im Wesentlichen von denen der Seeschiffsregister ab, diese sind aber i.d.R. vollständig. Plausibilitätsprüfungen werden bei der Aufnahme der Stamm-Daten zu Schiffen in der Schiffsdatenbank durchgeführt, eine Korrektur für im Seeschiffsregister eingetragene Schiffe kann aber erst nach Klärung und Berichtigung der Daten im Seeschiffsregister erfolgen. Vor der Migration der Daten in das neue System DeuMarDa findet und fand eine Konsistenzprüfung der Daten statt.
Periodizität und Aktualität
Beim BSH findet eine fortlaufende Aufnahme von Eintragungen statt, sobald die Information von einem Seeschiffsregister über eine Eintragung vorliegt (Schiffs(vor-)zertifikat). Bei den anderen, durch das BSH ausgestellten Flaggendokumenten (Flaggenschein gemäß §§ 10 und 11 FlRG, Flaggenbescheinigung und Flaggenzertifikat) erfolgt die Aufnahme unmittelbar. Veränderungen an den Datenbeständen werden festgehalten, eine Historisierung findet statt. Die festgelegte Aufbewahrungsfrist (gemäß § 22 FlRV) liegt 10 Jahre nach Beendigung der Flaggenführungsberechtigung (Gültigkeitsablauf des Flaggen-Dokuments bzw. Löschung aus einem deutschen Seeschiffsregister).
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Das Register wird durch das Maritime Datenzentrum des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) geführt. Dafür werden Informationen von den aktuell 17 Seeschiffsregistern gesammelt, die bei bestimmten Amtsgerichten der Länder geführt werden.
Öffentliche Datenbereitstellung
Kein
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Zugriff haben nur die bearbeitenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beim BSH.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Datenlieferungen erfolgen durch Eintrag in die Schiffsdatenbank, entweder auf Basis eingegangener Seeschiffsregister-Mitteilungen oder auf Basis eines vom BSH erstellten Flaggen-Dokumentes und dazugehörigen Antragsunterlagen/-angaben.
Verwendung der Registerdaten
Vom BSH werden monatlich anonymisierte Auswertungen an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gegeben und diese fließen in die monatlich veröffentlichten Statistiken zur deutschen Handelsflotte ein. Gegebenenfalls werden anonymisierte Statistiken auf Anforderung erstellt.
Open Data-Tauglichkeit (Wert)
Nein
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Technische Informationen
Datenbanken
Genutzt wird das BSH-Informations-System-Schiffe (BISS), das AntragsManagementSystem (AMS) sowie künftig die Deutsche Maritime Datenbank (DeuMarDa).
Schnittstellen (Werte)
Schnittstellen
Genutzt werden eine REST-Schnittstelle sowie das JSON-Datenformat.
Standards zum Datenaustausch (Werte)
Standards zum Datenaustausch
Genutzt werden das XÖV Datenaustauschformat.