Zeitraum, während dessen das Recht zur Führung der Bundesflagge nicht ausgeübt werden darf
Merkmal-ID:13904
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Schiffe, die in ein deutsches Schiffsregister eingetragen sind
Beschreibung
Entsprechend § 7 FlaggRG.
Pflichtangabe
Quelle
Antrag des Eigentümers und Genehmigung des BSH (§ 17 Abs. 2 SchRegO).