Zeitraum, während dessen das Recht zur Führung der Bundesflagge nicht ausgeübt werden darf

Merkmal-ID:13904

Zeitraum, während dessen das Recht zur Führung der Bundesflagge nicht ausgeübt werden darf

Merkmal-ID:13904

Allgemeines

Zugehöriges Register

Flaggenregister

Beschreibung

Entsprechend § 7 FlaggRG.

Pflichtangabe

Quelle

Antrag des Eigentümers und Genehmigung des BSH (§ 17 Abs. 2 SchRegO).

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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