Staat der Geburt
Merkmal-ID:1546
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Eintrag nur bei Geburt im Ausland
Die Nenneung der Staatsbezeichnung ist rechtlich nicht verpflichtend. Auch ohne Nennung des Staates sind Beurkundungen rechtmäßig. Rechtlich soll eher auf Flüsse Gebirge etc. verwiesen werden. Insbesondere bei Gebieten, die politisch unterschiedlich bewertet werden z. B. Taiwan und Palästinensergebiete wird teilweise auf die Angabe des Staates verzichtet.
Pflichtangabe
Quelle
Eigene Ermittlungen, ausländische Geburtsurkunde
Verifizierung
Ausländische Geburtsurkunde