Für die Überwachung nach Landesrecht zuständige Stelle

Merkmal-ID:183

Für die Überwachung nach Landesrecht zuständige Stelle

Merkmal-ID:183

Allgemeines

Beschreibung

In manchen Fällen ist die meldende (Erlaubnis ausstellende) Behörde nicht automatisch auch für die Überwachung zuständig - in diesen Fällen müssen beide Behörden als Merkmal erfasst werden.

Pflichtangabe

Quelle

Datenerfassungsformular, bei bisher unbekannten Behörden: Angaben auf Webseiten von BMG und ZLG oder behördeneigene Webseite.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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