Staat der Eheschließung
Merkmal-ID:2188
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten nicht erhoben:
Rheinland-Pfalz
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Eintrag nur bei Eheschließung im Ausland
Die Nennung der Staatsbezeichnung ist rechtlich jedoch nicht verpflichtend. Auch ohne Nennung des Staates sind Beurkundungen rechtmäßig. Rechtlich soll eher auf Flüsse Gebirge etc. verwiesen werden. Insbesondere bei Gebieten, die politisch unterschiedlich bewertet werden z. B. Taiwan und Palästinensergebiete wird teilweise auf die Angabe des Staates verzichtet.
Pflichtangabe
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Quelle
Mitteilungseingang; Eheregister
Verifizierung
Vorgelegte Unterlagen durch Beteiligte (Heiratsurkunde, ausländische Urkunde)