Staat der Eheschließung

Merkmal-ID:2188

Staat der Eheschließung

Merkmal-ID:2188

Allgemeines

Merkmalserhebung

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten nicht erhoben:

Rheinland-Pfalz

Zugehöriges Register

Eheregister

Zugehöriges Informationsobjekt

Neue Ehen der Ehegatten (1 und 2)

Beschreibung

Eintrag nur bei Eheschließung im Ausland

Die Nennung der Staatsbezeichnung ist rechtlich jedoch nicht verpflichtend. Auch ohne Nennung des Staates sind Beurkundungen rechtmäßig. Rechtlich soll eher auf Flüsse Gebirge etc. verwiesen werden. Insbesondere bei Gebieten, die politisch unterschiedlich bewertet werden z. B. Taiwan und Palästinensergebiete wird teilweise auf die Angabe des Staates verzichtet.

Pflichtangabe

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
Details anzeigen

Quelle

Mitteilungseingang; Eheregister

Verifizierung

Vorgelegte Unterlagen durch Beteiligte (Heiratsurkunde, ausländische Urkunde)