Größe
Merkmal-ID:2366
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Die Eintragungen zur Größe sind entsprechend den Angaben der antragstellenden Person in Zentimeter vorzunehmen. Kann die tatsächliche Größe (z. B. aufgrund einer Behinderung) nicht festgestellt werden, ist die Größe mit drei waagerechten Strichen („---“) einzutragen.
Pflichtangabe
Quelle
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Länderspezifische Unterschiede
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