Augenfarbe

Merkmal-ID:2387

Augenfarbe

Merkmal-ID:2387

Allgemeines

Merkmalserhebung

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Zugehöriges Register

Passregister

Zugehöriges Informationsobjekt

Passinhaber

Beschreibung

Eingetragen wird die Farbbezeichnung der Augenfarbe der antragstellenden Person. Unterscheiden sich beide Augen im Farbton, sind die Benennungen der verschiedenen Augenfarben durch Komma zu trennen. Die Hinzufügung weiterer Zusätze wie beispielsweise „links“ oder „li.“ o.ä. ist nicht zulässig. Kann die tatsächliche Augenfarbe (z. B. aufgrund einer Behinderung) nicht festgestellt werden, sind die Angaben der antragstellenden Person zu übernehmen bzw. in Absprache mit dieser mit drei waagerechten Strichen („---“) zu versehen.

Pflichtangabe

Quelle

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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