Augenfarbe
Merkmal-ID:2387
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Eingetragen wird die Farbbezeichnung der Augenfarbe der antragstellenden Person. Unterscheiden sich beide Augen im Farbton, sind die Benennungen der verschiedenen Augenfarben durch Komma zu trennen. Die Hinzufügung weiterer Zusätze wie beispielsweise „links“ oder „li.“ o.ä. ist nicht zulässig. Kann die tatsächliche Augenfarbe (z. B. aufgrund einer Behinderung) nicht festgestellt werden, sind die Angaben der antragstellenden Person zu übernehmen bzw. in Absprache mit dieser mit drei waagerechten Strichen („---“) zu versehen.
Pflichtangabe
Quelle
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.