Nachweise über erteilte Ermächtigungen
Merkmal-ID:2577
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Es handelt sich um Ermächtigungsnachweise nach § 19 Abs. 4 S. 2 PassG, wonach ein Antrag auf Ausstellung eines Passes auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde bearbeitet werden muss, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Ausstellung eines Passes darf jedoch nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde erfolgen.
Pflichtangabe
Quelle
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Länderspezifische Unterschiede
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