Nachweise über erteilte Ermächtigungen

Merkmal-ID:2577

Nachweise über erteilte Ermächtigungen

Merkmal-ID:2577

Allgemeines

Merkmalserhebung

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Zugehöriges Register

Passregister

Zugehöriges Informationsobjekt

Pässe

Beschreibung

Es handelt sich um Ermächtigungsnachweise nach § 19 Abs. 4 S. 2 PassG, wonach ein Antrag auf Ausstellung eines Passes auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde bearbeitet werden muss, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Ausstellung eines Passes darf jedoch nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde erfolgen.

Pflichtangabe

Quelle

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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