Anzeige des Verlusts und / oder Wiederauffindens des Passes
Merkmal-ID:2762
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten nicht erhoben:
Brandenburg
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Im Passregister wird der Dokumentenstatus von "ausgehändigt" auf "verloren" geändert. Der Passinhaber / die Passinhaberin erklärt den Verlust schriftlich. In der Verlustanzeige werden neben den persönlichen Daten des Passinhabers / der Passinhaberin folgende Daten angegeben: Art des Dokumentes, Seriennummer, Gültig bis, Ausstellende Behörde, Zeitpunkt, Umstände und Ort des Verlustes, Hinweis auf missbräuchliche Nutzung, ggf. ob bereits Anzeige erstattet wurde. Zwecks Ausschreibung des Passes im polizeilichen Grenzfahndungsbestand erhält die örtliche Polizeidienststelle eine Durschrift. Sollte die ausstellende Behörde eine andere als die zuständige Behörde sein, erhält diese ebenfalls eine Mitteilung.
Pflichtangabe
Quelle
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.