Anzeige des Verlusts und / oder Wiederauffindens des Passes

Merkmal-ID:2762

Anzeige des Verlusts und / oder Wiederauffindens des Passes

Merkmal-ID:2762

Allgemeines

Merkmalserhebung

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten nicht erhoben:

Brandenburg

Zugehöriges Register

Passregister

Zugehöriges Informationsobjekt

Verfahrensbedingte Bearbeitungsvermerke

Beschreibung

Im Passregister wird der Dokumentenstatus von "ausgehändigt" auf "verloren" geändert. Der Passinhaber / die Passinhaberin erklärt den Verlust schriftlich. In der Verlustanzeige werden neben den persönlichen Daten des Passinhabers / der Passinhaberin folgende Daten angegeben: Art des Dokumentes, Seriennummer, Gültig bis, Ausstellende Behörde, Zeitpunkt, Umstände und Ort des Verlustes, Hinweis auf missbräuchliche Nutzung, ggf. ob bereits Anzeige erstattet wurde. Zwecks Ausschreibung des Passes im polizeilichen Grenzfahndungsbestand erhält die örtliche Polizeidienststelle eine Durschrift. Sollte die ausstellende Behörde eine andere als die zuständige Behörde sein, erhält diese ebenfalls eine Mitteilung.

Pflichtangabe

Quelle

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
Details anzeigen
Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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