Bezeichnung der Rechtsvorschriften
Merkmal-ID:328
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Nordrhein-Westfalen, Sachsen
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten nicht erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Bezeichnung der Rechtsvorschriften, nach denen der selbständige Handwerker die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. das Verzeichnis erfüllt. Und die Befugnis zur Ausbildung von Lehrlingen in dem zu betreibenden Handwerk. Hat der selbständige Handwerker die zur Ausübung des zu betreibenden Handwerks notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten durch eine Prüfung nachgewiesen, so sind auch Art, Ort und Zeitpunkt dieser Prüfung sowie die Stelle, vor der die Prüfung abgelegt wurde, einzutragen.
Pflichtangabe
Quelle
Angabe des Betriebsinhabers