Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe
Register-ID:264
Redaktioneller Stand:04.04.2022
Allgemeines
Beschreibung
Bei den Handwerkskammern wird ein Verzeichnis über Betriebsinhaber zulassungsfreier Handwerke und handwerksähnlicher Gewerbe geführt.
Zulassungsfreie Handwerke sowie handwerksähnliche Gewerbe sind der Anlage B1 und B2 der HwO definiert und unterliegen der Anzeigepflicht gegenüber der Handwerkskammer gem. § 18 HwO.
Zulassungspflichtige Handwerke hingegen sind in der Anlage A definiert und werden in die Handwerksrolle eingetragen.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe bedürfen vor Ausübung der Anzeige bei den zuständigen Handwerkskammern. Zusätzlich dient die Eintragung der Gefahrenabwehr, dem Verbraucher- und Umweltschutz und ermöglicht so eine Interessenvertretung für alle Selbständigen und Angestellten im Handwerk.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Die Daten des Verzeichnisses sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Die Angaben im Verzeichnis sind nicht immer vollständig, da die Handwerkskammern von fristgerechten Meldungen der Betriebsgründenden und der Gewerbemeldestellen abhängig sind. Freiwillige Angaben können Lücken aufweisen (z. B. Kontaktdaten).
Ein Großteil der Daten wird anhand von u. a. Ausweisdokumenten, Gewerbedaten oder Einwohnermeldedaten überprüft.
Periodizität und Aktualität
Eintragungen, Änderungen und Löschungen erfolgen auf Antrag bzw. Mitteilung des Gewerbetreibenden oder von Amts wegen. Der Datenbestand wird fortlaufend ergänzt sowie ebenfalls fortlaufend aktualisiert.
Nach Auflösung des Handwerksbetriebes werden die Daten gelöscht und gemäß §§ 20 i.V.m. 13 Abs. 5 HwO im Anschluss für weitere 30 Jahre ab dem Zeitpunkt der Löschung in einem gesonderten Dateisystem gespeichert.
In Rheinland-Pfalz werden die Daten für alle Betriebe etwa alle zwei Jahre aktualisiert.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Kommunal
Ressort
Zuständigkeiten
Die Daten werden fachlich-inhaltlich von einer der 53 bestehenden und jeweils zuständigen Handwerkskammern geführt. Die technische Registerführung erfolgt in der Regel durch externe Dienstleister.
Öffentliche Datenbereitstellung
Teilweise
Öffentlicher Datenzugang
Der Abruf von Betrieben und deren Kontaktdaten über die "Handwerkersuche" auf den Internetseiten der Handwerkskammern ist möglich von Betrieben, die einer Aufnahme zugestimmt haben.
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Jeder Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt, ist eine Einzelauskunft aus dem Verzeichnis zu erteilen. Nicht-öffentlichen Stellen ist eine listenmäßige Übermittlung von Daten zu gewähren, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben der Handwerkskammer erforderlich ist oder wenn ein berechtigtes Interesse der Auskunftbegehrenden glaubhaft dargelegt werden kann und die betroffene Person nicht widersprochen hat.
Öffentlichen Stellen sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf Ersuchen Daten aus dem Verzeichnis zu übermitteln, so z. B. an Gewerbeämter, IHK, Innungen oder an die Rentenversicherung.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die Eintragungen in das Verzeichnis werden auf Antrag oder von Amts wegen aufgrund von Übermittlungen von Gewerbeanzeigen durch Gewerbeämter oder Handelsregistereintragungen von der zuständigen Handwerkskammer vorgenommen. Der Dateneingang erfolgt elektronisch oder postalisch.
Ein Dateneingang erfolgt vereinzelt auch durch elektronische Übermittlung der Gewerbeanzeigen durch das zuständige Gewerbeamt.
Nach erfolgter Eintragung wird die Eintragung an Kreishandwerkerschaften, in bestimmten Fällen auch an die zuständige Industrie- und Handelskammer sowie an die DRV, übermittelt.
Verwendung der Registerdaten
Die Daten des Verzeichnisses finden in verschiedenen amtlichen Statistiken Verwendung, so etwa in der Handwerksberichterstattung, der Handwerkszählung, der Gesundheitspersonalrechnung und im Unternehmensregister-System (URS).
Ferner dienen die Daten für statistische Auswertungen innerhalb der jeweiligen Handwerkskammer, für die Betriebsstatistik des ZDH sowie als Grundlage für Beantwortungen diverser Anfragen (z. B. Landesinnungen, Presse).
Technische Informationen
Standards zum Datenaustausch (Werte)
Standards zum Datenaustausch
Standards zum Datenaustausch: XGewerbeordnung.
Fachanwendungen & Anbieter (Werte)
Fachanwendungen & Anbieter
Einige Kammern bieten ein webbasiertes Kundenportal mit verschiedenen Funktionalitäten (z. B. Antrag auf Eintragung, Änderungsanzeigen, Gewerbemeldungen, Zweitschriften- und Urkundenbeantragung) an.
Bezug zur amtlichen Statistik
Nutzungen des Datenbestands
- Unternehmensregister-System (URS) (EVAS 52111)