Für die Überwachung nach Landesrecht zuständige Stelle
Merkmal-ID:361
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
In manchen Fällen ist die meldende (Erlaubnis ausstellende) Behörde nicht automatisch auch für die Überwachung zuständig - in diesen Fällen müssen beide Behörden als Merkmal erfasst werden.
Pflichtangabe
Quelle
Datenerfassungsformular, bei bisher unbekannten Behörden: Angaben auf Webseiten von BMG und ZLG oder behördeneigene Webseite.