Anschreiben / Frist zur Klärung der Mehrfachmeldung
Merkmal-ID:449
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Wenn die beteiligten Ärztinnen oder Ärzte über einen mehrfach gemeldeten Patientencode zwecks Klärung vom BfArM unterrichtet wurden, dann hat er in der Datenbank solange das Merkmal "Anschreiben" inkl. Datum vom Frist-Ende, bis die ärztliche Klärung abgeschlossen und eine Abmeldung erfolgt ist (Verfahren siehe § 5b Abs. 4 BtMVV).