Anschreiben / Frist zur Klärung der Mehrfachmeldung

Merkmal-ID:449

Anschreiben / Frist zur Klärung der Mehrfachmeldung

Merkmal-ID:449

Allgemeines

Zugehöriges Register

Substitutionsregister

Zugehöriges Informationsobjekt

Substitutionspatienten

Beschreibung

Wenn die beteiligten Ärztinnen oder Ärzte über einen mehrfach gemeldeten Patientencode zwecks Klärung vom BfArM unterrichtet wurden, dann hat er in der Datenbank solange das Merkmal "Anschreiben" inkl. Datum vom Frist-Ende, bis die ärztliche Klärung abgeschlossen und eine Abmeldung erfolgt ist (Verfahren siehe § 5b Abs. 4 BtMVV).

Pflichtangabe

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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