Nachweis der Zertifizierung nach § 21 ElektroG
Merkmal-ID:4633
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Es wird ein Zertifikat nach § 21 ElektroG, das nicht älter als ein Jahr ist, durch den Betreiber der Erstbehandlungsanlage bereitgestellt.
Pflichtangabe
Quelle
Bereitstellung durch den Betreiber der Erstbehandlungsanlage.