Verzeichnis der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
Register-ID:208
Redaktioneller Stand:13.04.2023
Allgemeines
Beschreibung
Im Verzeichnis der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen werden Betreiberinnen und Betreiber erfasst, wenn sie ihre Behandlungstätigkeit mit Nachweis der Zertifizierung nach § 21 ElektroG, der Art der Behandlungstätigkeiten und ihren Unternehmensdaten anzeigen. Vor Beginn der Behandlungstätigkeit sind die Betreiberinnen und Betreiber von Erstbehandlungsanlagen zu dieser Anzeige verpflichtet.
Erstbehandlungsanlagen sind Anlagen zur ersten Behandlung von Altgeräten, bei denen die Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet oder von Schadstoffen entfrachtet und Wertstoffe separiert werden. Hierzu zählen auch die hierauf bezogenen Vorbereitungshandlungen.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Vertreiberinnen und Vertreiber, aber auch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger können sich die nach § 21 ElektroG zertifizierten Erstbehandlungsanlagen in ihrer Umgebung anzeigen lassen und so Orte für die ordnungsgemäße Rücknahme von Elektroaltgeräte finden. Hierdurch werden ggf. ungünstige Öffnungszeiten eines Wertstoffhofes aufgefangen, wenn die Erstbehandlungsanlage die Annahme zu weitergehenden Öffnungszeiten anbietet. Die Rücknahme darf dabei ausschließlich durch Betreiberinnen und Betreiber von nach § 21 ElektroG zertifizierten Erstbehandlungsanlagen erfolgen. Die Erstbehandlungsanlage muss vor Beginn der Tätigkeit sich bei der stiftung ear anzeigen.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Die Annahme von Altgeräten an den Rücknahmestellen und die Einrichtung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und Erstbehandlungsanlagen stellen Maßnahme zur Steigerung der Sammelmenge sowie zur Stärkung der Vorbereitung zur Wiederverwendung dar. Mit ihnen sollen Erstbehandlungsanlagen, die eine Vorbereitung zur Wiederverwendung durchführen, einerseits Zugang zu gesammelten Elektroaltgeräten erhalten und zudem selbst Altgeräte annehmen dürfen. Die Einbindung der Erstbehandlungsanlagen erfolgt dabei insbesondere vor dem Hintergrund, dass Endnutzerinnen und Endnutzern ein breites Feld an möglichen Rückgabestellen geschaffen werden soll. Diese werden durch das Verzeichnis bekannt gemacht.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Das Verzeichnis der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen enthält die veröffentlichten Angaben exakt so, wie sie ursprünglich von der Betreiberin bzw. dem Betreiber der jeweiligen Erstbehandlungsanlage eingetragen wurden. Sowohl die erste Anzeige wie auch jede weitere Anzeige entsprechend §§ 38 Abs. 2 Nr. 3 ElektroG i. V. m. § 25 Abs. 2 ElektroG werden durch die stiftung ear geprüft. Wenn kein gültiges Zertifikat nach § 21 ElektroG vorliegt, ist der Eintrag zu löschen.
Periodizität und Aktualität
Betreiberinnen und Betreiber einer Erstbehandlungsanlage müssen vor Beginn der Behandlungstätigkeit diese bei der stiftung ear für jeden (zertifizierten) Standort anzeigen. Dabei ist das Zertifikat nach § 21 ElektroG beizufügen. Dieses Zertifikat muss jährlich erneuert werden. Alle nach der Anzeige erfolgten Erneuerungen des Zertifikats müssen der stiftung ear unverzüglich übermittelt werden.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Die stiftung ear ist als Gemeinsame Stelle der Hersteller i. S. d. § 5 ElektroG für die Führung des Verzeichnisses zuständig.
Öffentliche Datenbereitstellung
Teilweise
Öffentlicher Datenzugang
Die in § 25 Abs. 2 ElektroG aufgeführten Informationen des Verzeichnisses können online eingesehen werden.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die Daten des Verzeichnisses werden im Rahmen des Anzeigeverfahrens über ein Webformular von den Betreiberinnen bzw. Betreibern der Erstbehandlungsanlagen an die stiftung ear übermittelt. Erneuerungen des Zertifikats oder die Aufgabe der Behandlungstätigkeit sind der stiftung ear durch die Betreiberinnen bzw. Betreiber mitzuteilen.
Technische Informationen
Datenbanken
Die stiftung ear stellt eine webbasierte Datenbank bereit, über die die in § 31 Abs. 3 ElektroG aufgeführten Informationen eingesehen werden können.
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Standards zur Datenhaltung
Die online bereitgestellten Informationen können im CSV-, XLS-, XML- oder PDF-Format heruntergeladen werden.
Fachanwendungen & Anbieter
Das Verzeichnis wird mit einer eigenen Anwendungssoftware der stiftung ear betrieben.