Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer)
Merkmal-ID:4679
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Eindeutiges Personenkennzeichen welches von einer nicht rückführbaren Verschlüsselung aus der Sozialversicherungsnummer (§ 147 SGB VI) und den Personendaten des zu überwachenden Beschäftigten abgeleitet wird.Für ausländische Beschäftigte ohne deutsche Sozialversicherungsnummer kann die SSR-Nummer auf Basis einer anderen geeigneten, außerhalb Deutschlands vergebenen Identifikationsnummer generiert werden. Diese Nummer muss einen eindeutigen, über die gesamte Berufslebenszeit unveränderlichen Bezug zur überwachten Person besitzen und für den Beschäftigten oder Arbeitgeber verfügbar sein.Im Ausnahmefall, wenn eine Person weder eine Sozialversicherungsnummer noch eine geeignete ausländische Identifikationsnummer besitzt, kann das BfS eine SSR-Nummer allein auf Basis der Personendaten des Beschäftigten erzeugen.