Strahlenschutzregister
Register-ID:197
Redaktioneller Stand:27.03.2025
Allgemeines
Beschreibung
Das Strahlenschutzregister ist eine zentrale Einrichtung des Bundes und wird vom Bundesamt für Strahlenschutz betrieben. Es trägt zur Strahlenschutzüberwachung jener Arbeitskräfte bei, die beruflich bedingt ionisierender Strahlung ausgesetzt sind.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das Strahlenschutzregister überwacht die Einhaltung der Grenzwerte für beruflich exponierte Personen (Jahresdosis und Berufslebensdosis) sowie die Ausgabe von Strahlenpässen. Ebenso wichtig ist die systematische und detaillierte statistische Auswertung der Expositionsdaten, die als Grundlage für Optimierungsmaßnahmen im beruflichen Strahlenschutz dient. In Europa gilt neben den Grenzwerten auch das Optimierungsgebot. Das heißt, die Strahlenexposition ist unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte so niedrig wie vernünftigerweise möglich zu halten, wobei wirtschaftliche und soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. Die umfangreichen Datenbestände werden auch für wissenschaftliche Auswertungen bereitgestellt. Zum Beispiel können unter epidemiologischen Gesichtspunkten Zusammenhänge zwischen der Strahlenexposition und ihren möglichen gesundheitlichen Auswirkungen erforscht werden.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) setzt die Richtlinie 2013/59/Euratom in nationales Recht um. Mit dem Gesetz erhält das bundesdeutsche Strahlenschutzrecht, das bisher auf dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzvorsorgegesetz basierte, eine eigenständige und einheitliche Grundlage.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Inhalte des Registers
Qualität
Das Strahlenschutzregister enthält Daten zur beruflichen Exposition in digitaler und nicht digitaler Form. In digitaler Form liegen Personendosismeldungen ab 1997, Inkorporationsdosismeldungen ab 2002, Radon-Dosismeldungen sowie Flugdosismeldungen ab 2003 vollständig vor. Bereits vorher erhobene Daten, die in den Messstellen bereits digital vorlagen oder digitalisiert werden konnten, wurden ebenfalls in die elektronische Datenbank des Strahlenschutzregisters überführt. Alle nicht digitalen Daten der Personendosismessstellen, die bis in die 1960er Jahre zurückreichen, wurden dem Strahlenschutzregister übergeben, sie wurden jedoch nicht in die digitale Datenbank des Strahlenschutzregisters eingespielt.
Um die Korrektheit der Daten zu gewährleisten, werden verschiedenste Qualitätskontrollen durchgeführt. Zum einen werden über verschiedene manuelle Datenbankabfragen Fehler, Dubletten und sonstige Unstimmigkeiten identifziert und berichtigt. Zum anderen finden beim Einspielen der Daten automatisierte Datenvalidierungen statt, um Fehler bereits beim Dateneingang zu identifizieren und zu vermeiden.
Periodizität und Aktualität
Es handelt sich um eine dynamische Datenbank. Der Bestand wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert. Sämtliche Einträge verbleiben im Strahlenschutzregister für unbestimmte Zeit.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Das Strahlenschutzregister ist eine zentrale Einrichtung des Bundes und wird vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betrieben.
Öffentliche Datenbereitstellung
Kein
Öffentlicher Datenzugang
Auskünfte zur eigenen Person können formlos unter Angabe der entsprechenden Personendaten abgefragt werden.
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Auskünfte zur eigenen Person oder zu Daten Dritter können über ein digitales Auskunftsportal unter folgendem Link beantragt werden.
Auskünfte zu Daten Dritter werden erteilt, soweit dies für die Wahrnehmung der Aufgaben des Empfängers erforderlich ist. Auskünfte können übermittelt werden an:
- eine zuständige Behörde,
- eine Messstelle nach § 169,
- Verpflichtete nach § 131 Abs. 1 oder § 145 Abs. 1 Satz 1,
- Verantwortliche nach § 153 Abs. 1 über Daten, die bei ihm beschäftigte Personen betreffen,
- auf Antrag einem Verantwortlichen nach § 115 Abs. 2 über Daten für Personen, für die er verantwortlich ist,
- auf Antrag einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung über Daten, die bei ihm versicherte Personen betreffen.
Auskünfte an Dritte zu Forschungszwecken werden auf Grundlage von § 170 Abs. 6-8 gesondert behandelt.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die Daten werden dem Strahlenschutzregister übermittelt durch die Messstellen nach § 169 StrlSchG, das Luftfahrt-Bundesamt, die zuständigen Behörden oder den Strahlenschutzverantwortlichen, den Verpflichteten im Sinne des Gesetzes sowie den Verantwortlichen im Sinne des Gesetzes.
Technische Informationen
Standards zum Datenaustausch (Werte)
Standards zum Datenaustausch
Die Spezifikationen für die Nutzung des Webservices werden auf der Website des BfS beschrieben.
Portale (Werte)
Portale
Das BfS betreibt das SSR-Portal sowie einen SOAP-Webservice.
Beide können von Antragstellern zur Beantragung der SSR-Nummern sowie von Messstellen und Behörden zur Übermittlung von Dosis- bzw. Strahlenpassmeldungen genutzt werden.