Ziffern eins bis sieben der Arztnummer
Merkmal-ID:4878
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Kassenärztliche Vereinigung Bayern, Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Kassenärztliche Vereinigung Hamburg, Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, Kassenärztliche Vereinigung Saarland, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Die Arztnummer (gemäß Richtlinie der KBV zur Vergabe der Arzt-, Betriebsstätten- sowie der Praxisnetznummern) dient der Identifikation der Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und der Abrechnung der erbrachten Leistungen. Die Arztnummer ist neunstellig. Die Ziffern 1 bis 7 sind dabei unveränderlich, die Ziffern 8 und 9 kennzeichnen die Fachgruppe. Ein Arzt kann mit derselben Arztnummer in verschiedenen (Landes-)Arztregistern eingetragen sein und dabei verschiedene Eintragungsnummern haben.