Anerkennung von fakultativen Weiterbildungen
Merkmal-ID:5259
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Kassenärztliche Vereinigung Bayern, Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Kassenärztliche Vereinigung Hamburg, Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, Kassenärztliche Vereinigung Saarland, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Auf Grundlage der Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern beziehungsweise der Landespsychotherapeutenkammern erworbene Qualifikationen. Auf Grundlage historischer Weiterbildungsordnungen erworbene Qualifikationen behalten ihre Gültigkeit. Angegeben sind Datum der Anerkennung und die Art der fakultativen Weiterbildung. Für die Gruppe der Psychologischen Psychotherapeuten gibt es keine fakultativen Weiterbildungen oder Fachkundenachweise.