Umschreibung aus einem bisherigen Arztregisters in das aktuelle Arztregister
Merkmal-ID:5362
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Kassenärztliche Vereinigung Bayern, Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Kassenärztliche Vereinigung Hamburg, Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, Kassenärztliche Vereinigung Saarland, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Bevor eine Ärztin, ein Arzt, eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut eine Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung erhält, muss er sich zuerst in das Arztregister einer Kassenärztlichen Vereinigung beziehungsweise deren Bezirksstelle eintragen lassen. Arztregister werden auf regionaler Ebene geführt (Kassenärztliche Vereinigungen der Bundesländer beziehungsweise deren Bezirksstellen). Wenn eine Ärztin, ein Arzt, eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut vor seiner aktuellen Tätigkeit im regionalen Bereich eines anderen Arztregisters tätig war, dann muss eine Umschreibung erfolgen. Angegeben sind Nummer des bisherigen Arztregisters und der Grund der Umschreibung.