Umschreibung aus einem bisherigen Arztregisters in das aktuelle Arztregister

Merkmal-ID:5362

Umschreibung aus einem bisherigen Arztregisters in das aktuelle Arztregister

Merkmal-ID:5362

Allgemeines

Merkmalserhebung

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Kassenärztliche Vereinigung Bayern
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg
Kassenärztliche Vereinigung Bremen
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Kassenärztliche Vereinigung Bayern, Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Kassenärztliche Vereinigung Hamburg, Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, Kassenärztliche Vereinigung Saarland, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe

Zugehöriges Register

Arztregister

Zugehöriges Informationsobjekt

Psychologische Psychotherapeuten

Beschreibung

Bevor eine Ärztin, ein Arzt, eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut eine Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung erhält, muss er sich zuerst in das Arztregister einer Kassenärztlichen Vereinigung beziehungsweise deren Bezirksstelle eintragen lassen. Arztregister werden auf regionaler Ebene geführt (Kassenärztliche Vereinigungen der Bundesländer beziehungsweise deren Bezirksstellen). Wenn eine Ärztin, ein Arzt, eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut vor seiner aktuellen Tätigkeit im regionalen Bereich eines anderen Arztregisters tätig war, dann muss eine Umschreibung erfolgen. Angegeben sind Nummer des bisherigen Arztregisters und der Grund der Umschreibung.

Pflichtangabe

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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