Ziffern acht und neun der Arztnummer
Merkmal-ID:5695
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Kassenärztliche Vereinigung Bayern, Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Kassenärztliche Vereinigung Hamburg, Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, Kassenärztliche Vereinigung Saarland, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Die Arztnummer (gemäß Richtlinie der KBV Vergabe der Arzt-, Betriebsstätten- sowie der Praxisnetznummern) dient der Identifikation der Ärztin, des Arztes, der Psychotherapeutinnen oder des Psychotherapeuten und der Abrechnung der erbrachten Leistungen. Sie ist neunstellig. An der achten und neunten Stelle ist das Abrechnungsfachgebiet codiert.