Entscheidung zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung
Merkmal-ID:5778
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Kassenärztliche Vereinigung Bayern, Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Kassenärztliche Vereinigung Hamburg, Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, Kassenärztliche Vereinigung Saarland, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Fachärzte für Innere Medizin nehmen vom Grundsatz her als fachärztlich tätige Internisten an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Bei Ärzten dieser Fachgruppe, die als hausärztlich tätige Internisten an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen (gem. § 73 Abs. 1a SGB V), wird dies über dieses Merkmal gekennzeichnet.Angegeben ist das Anfangs- und Widerrufsdatum der Entscheidung.