Lichtbild
Merkmal-ID:6521
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Es wird ein biometrisches Lichtbild, das den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen entspricht, mindestens bis zur Ausstellung eines neuen Ausweises, längstens fünf Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Ausweises gespeichert.
Pflichtangabe
Quelle
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Länderspezifische Unterschiede
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