Sperrsumme
Merkmal-ID:6922
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Eine Sperrsumme ist ein eindeutiges Merkmal, das aus dem Sperrkennwort nach § 2 Abs. 6 PAuswG, dem Familiennamen, den Vornamen und dem Tag der Geburt einer Ausweisinhaberin bzw. eines Ausweisinhabers errechnet wird. Es dient der Übermittlung einer Sperrung vom Sperrnotruf oder einer Personalausweisbehörde an den Sperrlistenbetreiber. Mit Hilfe der Sperrsumme ermittelt der Sperrlistenbetreiber anhand der Referenzliste den Sperrschlüssel eines zu sperrenden elektronischen Identitätsnachweises.
Pflichtangabe
Quelle
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.