Nachweis über eine erteilte Ermächtigung

Merkmal-ID:7094

Nachweis über eine erteilte Ermächtigung

Merkmal-ID:7094

Allgemeines

Merkmalserhebung

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Zugehöriges Register

Personalausweisregister

Zugehöriges Informationsobjekt

Ausweise

Beschreibung

Der Antrag auf Ausstellung eines Ausweises muss auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von einer örtlich nicht zuständigen Personalausweisbehörde bearbeitet werden. Die Ausstellung des Ausweises darf jedoch nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Personalausweisbehörde erfolgen. Eingetragen wird die hierzu erteilte Ermächtigung nach § 8 Abs. 4 S. 2 PAuswG.

Pflichtangabe

Quelle

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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