Einschaltung der eID-Funktion
Merkmal-ID:7183
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Hamburg, Thüringen
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten nicht erhoben:
Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Eingetragen wird das Datum und die Uhrzeit der Einschaltung des elektronischen Identitätsnachweises sowie die Personalausweisbehörde, die den elektronischen Identitätsnachweis eingeschaltet hat. Seit 15. Juli 2017 (In Kraft Treten des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsausweises) wird der Personalausweis immer mit eingeschalteter eID-Funktion geliefert. Ein Ausschalten durch die Personalausweisbehörde ist nicht mehr möglich.