Einschaltung der eID-Funktion

Merkmal-ID:7183

Einschaltung der eID-Funktion

Merkmal-ID:7183

Allgemeines

Merkmalserhebung

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:

Baden-Württemberg, Hamburg, Thüringen

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten nicht erhoben:

Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein

Zugehöriges Register

Personalausweisregister

Zugehöriges Informationsobjekt

Ausweise

Beschreibung

Eingetragen wird das Datum und die Uhrzeit der Einschaltung des elektronischen Identitätsnachweises sowie die Personalausweisbehörde, die den elektronischen Identitätsnachweis eingeschaltet hat. Seit 15. Juli 2017 (In Kraft Treten des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsausweises) wird der Personalausweis immer mit eingeschalteter eID-Funktion geliefert. Ein Ausschalten durch die Personalausweisbehörde ist nicht mehr möglich.

Pflichtangabe

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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