Beginn des Bezugs von Waisengeld

Merkmal-ID:8240

Beginn des Bezugs von Waisengeld

Merkmal-ID:8240

Allgemeines

Merkmalserhebung

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Versorgungswerk Baden-Württemberg
Notarkasse A.d.ö.R.
Versorgungswerk Hamburg
Notarversorgungswerk Köln
Notarkammer Koblenz
Versorgungswerk der Saarländischen Notarkammer
Ländernotarkasse Leipzig

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:

Versorgungswerk Baden-Württemberg, Notarkasse A.d.ö.R., Notarversorgungswerk Köln, Notarkammer Koblenz, Ländernotarkasse Leipzig

Für folgende Gebieten sind keine Informationen bekannt:

Versorgungswerk Hamburg, Versorgungswerk der Saarländischen Notarkammer

Zugehöriges Informationsobjekt

Kinder

Pflichtangabe

Quelle

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
Details anzeigen

Verifizierung

Sterbeurkunde