Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Notare
Register-ID:247
Redaktioneller Stand:05.12.2023
Allgemeines
Beschreibung
Die Versorgungswerke speichern personenbezogene Daten über Notarinnen und Notare, Notarassessorinnen und -assessoren.
Mit der Zulassung zu einem Kammerberuf ist die Pflichtmitgliedschaft in einer Berufskammer verbunden. Für Notarinnen und Notare gilt, dass spätestens mit der Ernennung zur Notarassessorin / Notarassessor bzw. Notarin / Notar im Bereich der jeweils zuständigen Notarkammer i. d. R. gleichzeitig die Mitgliedschaft im dazugehörigen Versorgungswerk entsteht.
Die Versorgung leistet grundsätzlich Altersrenten, Berufsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenrenten sowie ggf. Beitragserstattungen, Beitragsübertragungen und Kapitalabfindungen.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Datenbestände sind Vorgangsdaten, die erhoben und gespeichert werden, um das Versorgungsverhältnis - Feststellung der Mitgliedschaft bzw. der versorgungsrelevanten Dienstzeit, der Beitragspflicht und der Leistungsansprüche - durchführen zu können.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen Freien Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder sicherstellen. Als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen "eigener Art" basieren sie i. d. R. auf landesgesetzlicher Rechtsgrundlage.
In Deutschland bestehen sieben Versorgungswerke für Notarinnen und Notare, die in der Regel rechtlich selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts sind.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Die Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Notare sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.
Internetauftritt, Quellen
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Qualitätskontrollen finden durch Vorlage von Nachweisen (z. B. Ausweisdokumente) statt. Die Daten werden auf Plausibilität geprüft.
Periodizität und Aktualität
Die Daten gehen grundsätzlich anlassbezogen in den Bestand ein und werden ebenfalls anlassbezogen aktualisiert.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Land
Ressort
Zuständigkeiten
Die Daten werden durch die sieben bestehenden Notarversorgungswerke und -kassen verwaltet.
Öffentliche Datenbereitstellung
Kein
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Eine anlassbezogene, zweckgebundene Datenbereitstellung in Form eines Auszugs erfolgt im gesetzlich vorgesehenen Umfang etwa gegenüber Gerichtsvollziehenden. Darüber hinaus besteht keine externe Zugriffsberechtigung.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Der Dateneingang erfolgt durch manuelle Erfassung, postalisch oder das beBPo.
Regelmäßig werden Daten an die ZfA sowie die gesetzlichen Krankenkassen übermittelt.
Verwendung der Registerdaten
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Technische Informationen
Datenbanken (Werte)
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Schnittstellen
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Fachanwendungen & Anbieter
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.