Postleitzahl und Ort
Merkmal-ID:8484
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Bei Mitteilungen von Verwaltungsbehörden ist die Postleitzahl sowie der Ort einzutragen, an dem die eingetragene Stelle der ersten Entscheidung ihren Sitz hat.
Pflichtangabe
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153a Abs. 1 GewO.