Höhe der Geldbuße
Merkmal-ID:8567
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Einzutragen bei Bußgeldentscheidungen sind Geldbußen von mehr als 200 Euro.
Pflichtangabe
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153a Abs. 1 GewO.