Rechtliche Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit / Tat

Merkmal-ID:8627

Rechtliche Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit / Tat

Merkmal-ID:8627

Allgemeines

Zugehöriges Register

Gewerbezentralregister

Zugehöriges Informationsobjekt

Natürliche Personen

Beschreibung

Bei der Eintragung einer Ordnungswidrigkeit ist diese zu bezeichnen. Im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung ist die Tat zu benennen.

Pflichtangabe

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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